20080219 Pressemitteilung[1]

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Gmail - Lederdeponie - Urteil letzter Instanz - Pressemitteilung Page 1 of 3 Leopold Schmallegger Lederdeponie - Urteil letzter Instanz - Pressemitteilung Leopold Schmallegger Tue, Feb 19, 2008 at 9:30 AM To: "b.reisinger@orf.at" , barbara.poelki@orf.at, bernt.koschuh@orf.at, Gerald Winter , gerhard.koch@orf.at, "maria.derler@orf.at" , peter.kastner@volksanw.gv.at, rudolf.culka@orf.at, sotiria.taucher@kronenzeitung.at, t.rossacher@oe24.at, walter.baustaedter@kronenzeitung.at Werte Damen und Herren, so lange wir mittlerweilen auf den Ausgang dieses Rechtsstreites gewartet haben - nach nunmehr 6 Jahren ist es traurige Gewissheit: WIR HABEN DEN PROZESS VERLOREN UND DIE KLAGE GEGEN DIE GEMEINDE WURDE SOMIT ABGEWIESEN!!! In der Beweisführung, bzw. dem Urteil sind für uns vollkommen tatsachenwidrige Umstände enthalten, die aber nach Österreichischem Recht anscheinend nicht mehr richtiggestellt, bzw. bekämpft werden können. Mir/uns ist es vollkommen unklar, wie so etwas zustande kommen konnte, hat uns doch unser Rechtsvertreter immer wieder versichert, dass wir sehr gute Aussichten haben, diesen Prozess zu gewinnen. Einen kleinen Auszug von vollkommen unrichtig dargestellten Sachverhalten aus dem Urteil, wie folgt: € € € Das Gericht geht nicht davon aus, dass ich vom Kaufvertrag Abstand genommen hätte, hätte ich von der Kontaminierung gewusst. (!!!) Das Gericht geht davon aus, dass die Entsorgungskosten der Kontamination lediglich um die 1.500 Euro gekostet hätte. Das ist vollkommener Schwachsinn. Wenn Sie sich noch entsinnen können wurde mir vom Land Steiermark aufgetragen, die offene Deponie, die der Bagger im Zuge des Kelleraushubs geöffnet hat, wieder zu verschliessen, jedoch die Lederreste, die der Bagger ausgehoben hat, nicht wieder zurückzuwerfen. Diese Lederreste lagern jetzt noch offen auf dem Grundstück und dessen Entsorgung hätte wahrscheinlich eben die kolportierten 1.500 Euro ausgemacht. Nicht jedoch die Entsorgung der gesamten Lederdeponie, die mit einem Ausmass von ca. 12.000 m3 geschätzt wurde. Über die Kosten der Entsorgung wurde damals nicht mal spekuliert, da es sich um Sondermüll handelt, dieser sich auch über mindestens 3 Grundstücke erstreckt und anschließend mit Erde hinterfüllt werden müsste. Im Grossen und Ganzen meint also das Gericht, dass ich wegen einer so geringen Kontaminierung, dessen Entsorgung quasi einen extrem kleinen Anteil des Grundwertes hat, den Kaufvertrag rückabwickelte und Schadenersatz forderte Das Gericht führt als weiteres Hauptargument an, dass ich mit der damaligen Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen den Verkäufer erfolgreich war. Nur hat das Gericht anscheinend nicht darauf geachtet, dass Hr. Mögler nach aussen hin mittellos war, ich keinen einzigen Cent bis heute von ihm gesehen habe und er schließlich vor einigen Jahren Selbstmord verübt hat. Sein Erbe hat bis heute keiner angetreten und wird auch nicht. Ich spekuliere mit einer evtl. Lebensversichung, die er sicher hatte und die an einen begünstigten seiner Familie ausbezahlt wurde, die man aber anscheinend völlig rechtens an der Erbmasse vorbeischwindeln kann, ohne offiziell ein Erbe antreten zu müssen. Grundsatzfrage: Wie kann es möglich sein, dass solche falsche Fakten nicht widerlegt werden dürfen, bzw. dass diese Fakten unkorrigiert in die Urteilsbildung einfließen können? Anscheinend muss ich das einfach unbekämpft zur Kenntnis nehmen? Wessen Aufgabe wäre es gewesen, diese Fakten richtig darzulegen? Sie wurden ja alle vor Gericht besprochen und befinden sich ja auch im Richterakt. http://mail.google.com/mail/?ui=2&ik=6ec47d6306&view=pt&q=lederdeponie&searc... 21.02.2008 Gmail - Lederdeponie - Urteil letzter Instanz - Pressemitteilung Page 2 of 3 Jetzt habe ich zumindest eine Mitteilung vorliegen, dass der Gegenanwalt von mir/uns 23.885 Euro binnen 14 Tagen fordert. Eine Familie wird hier systematisch hingerichtet, da ich keine Ahnung habe, woher ich diese Summe auftreiben soll, nachdem wir ja schon einen Schaden mit dem Grundstück, allen bis dato anerlaufenen Kosten, wie Kredite, Baukosten, Prozesskosten, Teilzahlungen an meinen Rechtsbeistand, etc. in Höhe von ungefähr 100.000 Euro zu bezahlen hatten. In dieser ersten Mitteilung meines Rechtsbeistandes hat er seine Honorarforderung bewusst ausgeklammert, wird sich diese jedoch auf mindestens den Betrag stellen, den der Rechtsanwalt der Gegenseite fordert. Ich denke, er wird um einiges oder wesentliches höher sein, jedoch möchte ich, so lange ich keine Zahlen am Tisch habe, nicht darüber spekulieren. Wie soll ich als 2-facher Familienvater das jemals schaffen können, noch dazu aus unserer Sicht, mit der wir als vollkommen Unbedarfte hiermit zum Handkuss kommen? Haben wir nicht alle schon von Kindheit auf gelernt, dass immer die Gerechtigkeit siegen wird, egal wie schlecht es auch manchmal zu sein scheint? Es hat den Anschein, dass wir es mit einer rühmlichen Ausnahme zu tun haben. Schadenbegrenzung heißt anscheinend das Stichwort. Doch putzen sich alle die Schuhe ab. Wir haben in den letzten 6 Jahren versucht, mit medialer Präsenz, ein Umdenken der betroffenen Stellen zu erreichen. Ein Umdenken, angefangen von der Gemeinde Unterpremstätten, vom Land Steiermark, vom Landeshauptmann, damals sogar noch von unserer Landeshauptfrau, von Humanic, ein Umdenken vom Verkäufer. Gebracht hat es uns überhaupt nichts. Ich denke, die fühlten sich wahrscheinlich darin sogar noch bestärkt. Mittlerweile hat sich der Verkäufer ja vor einiger Zeit sogar selbst umgebracht, was es mir/uns nun gänzlich unmöglich macht, jemals Geld von ihm zu sehen, da ja natürlich keiner sein Erbe antreten will, mit diesem Schuldensstand, den er hinterlassen hat. Und jeder ist fein raus. Bis auf uns. Wir blicken auf einen verkorksten Prozess zurück, auf eine verdrehte Tatsachenfeststellung, einfach auf einen Irrsinn, weil ich vielleicht einer Richterin nicht sympathisch genug war, bzw. weil Sie anscheinend vom damaligen Bürgermeister zu sehr angetan war. Allein schon die Tatsachenfeststellung, dass ich wahrscheinlich vom Kauf des Grundstücks keinen Abstand genommen hätte, auch wenn ich von der Kontamination gewusst hätte, allein schon diese Aussage drückt mir die Tränen in die Augen aufgrund dieser vollkommenen Ignoranz. Tja, wie kann's mit uns weiter gehen? Ehrlich gesagt, ich habe keine Ahnung. Als kleiner Bürger des Landes habe ich höchstwahrscheinlich keine andere Wahl, als alles brav zu bezahlen, mir Kredite aufzunehmen für etwas, was an vollkommenes Unverständnis grenzt, meiner Familie klar zu machen, dass wir möglicherweise uns in den nächsten Jahren überhaupt nichts mehr leisten werden können - und das nur wegen dieser verkorksten Sache. Mir ist weiters der Vorteil einer medialen Berichterstattung etwas abhanden gekommen, weshalb es mir nicht mehr wichtig erscheint medial zu erscheinen. Für mich war es als Druckmittel gedacht, doch hat es nichts bewirkt. Es wird im Zuge der Schadensbegrenzung natürlich noch zu weiteren Überraschungen kommen, jedoch weiß ich ja nicht, inwiefern das für Sie als Medienvertreter interessant ist. Für mich ist die Sache jedoch nicht aus der Welt und wird es für nächsten Jahre auch nicht sein. Ich werde die Schuldigen eruieren und zumindest versuchen, einen Teil meines Schadens wieder zurückzubeommen. Ob das alles von Erfolg gekrönt sein wird, bleibt abzuwarten, ist aber höchstwahrscheinlich eh ein Schuss in den Ofen. Oder aber ich versuche diesen gesamten Schwachsinn zu vergessen, bzw. zu verdrängen - so wie ich es eh schon die letzten 6 Jahre geschafft habe. Ich darf Sie alle bitten, mich zu kontaktieren, wenn Sie vorhaben Beiträge zu verfassen. Möglicherweise finden sich durch Ihr Medium Spender, bzw. Sponsoren, die unsere finanzielle Knappheit, bzw. den Schmerz den unser so hoch gelobtes Rechtssystem hier verursacht zumindest lindern können. Mit freundlichen Grüßen, Leopold Schmallegger. Irina Schmallegger. P.S.: Sie erreichen mich jederzeit unter 0699/11881121. Ich versende gerne auf Anfrage die Urteile, etc. Ansonsten gibt es auf http://www.unterpremstaetten.com eine umfangreiche, wenn auch nicht vollständige Dokumentnesammlung. Danke! P.P.S.: Auch die Volksanwaltschaft konnte in keinster Weise überzeugen. Sind wir doch immer davon http://mail.google.com/mail/?ui=2&ik=6ec47d6306&view=pt&q=lederdeponie&searc... 21.02.2008 Gmail - Lederdeponie - Urteil letzter Instanz - Pressemitteilung Page 3 of 3 ausgegangen, dass mit der Volksanwaltschaft Recht durchzusetzen sei. Obwohl sich diese jedoch massiv für uns eingesetzt hat, Darstellungen verfasst hat, die plausibel waren und uns zu unserem Recht verholfen hätten, wurden die in der Beweisführung der Gerichte nicht mal erwähnt. Tja, that's our system ... http://mail.google.com/mail/?ui=2&ik=6ec47d6306&view=pt&q=lederdeponie&searc... 21.02.2008

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